War Suizid doch Mord? - Spendenaufruf für gefährdetes Kind
War der Suizid doch Mord?Spendenaufruf für gefährdetes Kind
> Zur Aufdeckung von Korruption und Gefälligkeitsgutachen
Die heute (2020) knapp sechsjährige Tara R.
verweigert seit 2016 den Umgang mit ihrem Vater
und schildert gegenüber ihrer Familie Szenen eines Missbrauchs,
der 2016 begonnen haben soll.
Dorothea W., eine Freundin der älteren Halbschwester Taras,
Maya, berichtet, Maya habe ihr bereits 2013 erzählt, ihr Stiefvater,
den die damals 11jährige Maya als „unheimlichen Psycho“ bezeichnete,
sei bei ihr mit der Hand unter die Hose gegangen und habe sie „begrapscht“.
Mehr habe Maya nicht erzählen wollen, außer, dass da noch mehr gewesen sei.
2018 erzählte Maya ihrer Freundin, sie fühle sich schuldig an Taras Missbrauch,
weil sie zuvor nichts gesagt habe. Keine zwei Monate nach Äußerung
ihrer Schuldgefühle wurde Maya tot aufgefunden.
Die Polizei hat den „nicht natürlichen Tod“ des Mädchens schnell dokumentiert,
keine Obduktion verfügt und extrem schlechte Lichtbild-Ausdrucke hinterlassen.
Die durchgeführte Leichenschau und die unterlassenen Ermittlungen
ergeben mehr Fragen als Antworten.
Später, nachdem das Mädchen feuerbestattet war, sah sich ein vom Gericht
zur Ermittlung der Todesursache eingesetzter Rechtsmediziner außer Stande,
sichere Angaben zur Todesursache zu machen: Zu nachlässig waren die Ermittlungen,
die Dokumentation war teilweise widersprüchlich, die ausgedruckten Fotos extrem schlecht.
Die Polizei verweigert aber bis heute die Herausgabe von Kopien der digitalen Fotos.
Eine ältere Schwester von Maya und Tara hat über die Merkwürdigkeiten
in ihrer Familie ein Buch veröffentlicht („I’m still here“), was den mutmaßlichen Täter,
die Ermittlungs- und Justizbehörden in Aufruhr versetzte.
Passiert ist bis heute nichts.
Das Familiengericht in Schwäbisch Hall, Richterin Dr. Feltes,
hat darauf (2020) ein aussagepsychologisches und ein pädiatrisches Gutachten
über Tara sowie einen Lügendetektortest mit dem Kindesvater in Auftrag gegeben.
Wie die Unterzeichnerin nachgewiesen hat, wurden die Gutachten grob fahrlässig
und entgegen gängiger Rechtsprechung erstellt (vgl. Anlage).
Die GWG-Gutachterin Frau Dipl.-Psych. Dr. Martina St.-Z. behauptet in ihrem Gutachten (Zitat): „Tara erzählte (…) nie etwas, was den von Dorothea W. als Mayas Aussagen
wiedergegebenen Inhalten entsprechen würde“.
Immerhin stellt die Sachverständige fest (Zitat):
„Lt. Email des Jugendsamts (…) hat die Km erstmalig am 04.09.2017
gegenüber dem Jugendamt (…) geäußert (…), Tara habe ihr (…)
von Missbrauch durch fremde Männer erzählt, zu denen der Kv sie gebracht habe“.
Diese und weitere Widersprüche im Gutachten wurden entlarvt,
und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Enthüllung der Richterin
nicht zupass kam. Sie bekundete bereits in einer mündlichen Verhandlung,
der Lügendetektortest sei für den Kindesvater positiv ausgefallen.
Ein Bericht des angeblichen Experten liegt bis heute nicht vor.
Schließlich gab es eine Diagnose über die Kindesmutter:
„Münchhausen by Proxy Syndrom“.
Dies wurde nicht etwa nach Untersuchung durch einen Psychiater oder Psychotherapeuten festgestellt, sondern es steht im pädiatrischen Gutachten des Prof. für Kinderheilkunde
einer Universitätsklinik in Tübingen; er will es nach Lektüre der Akten erkannt haben. Mittlerweile will er anhand der Akten auch eine Suizidabsicht der 6jährigen Tochter
ohne eigene Untersuchung festgestellt haben. Ohne Rücksicht darauf, dass nach geltender Rechtsprechung weder aussagepsychologische Gutachten über Kinder, noch Gutachten nach Aktenlage zulässig sind,
hat nun Richterin Dr. Feltes, gerade unter Berufung auf diese haltlosen Gutachten,
einen Herausgabeschluss für die kleine Tara verfügt.
Mutter und Kind sind derzeit im Urlaub.
Da in nicht-öffentlichen-Verfahren seit Jahren nicht nachvollziehbare Beschlüsse
gefasst werden, Kinder reihenweise von ihren Eltern getrennt werden
und mutmaßliche Verbrechen nicht untersucht werden,
wird um Spenden zur Finanzierung von öffentlichen Gutachter- und Amtshaftungsklagen
sowie für Strafverfahren gebeten.
Zudem werden Strafrechtler gesucht, die bereit sind, wie die Unterzeichnerin
es bisher weitgehend getan hat, die geschundene Familie ehrenamtlich zu vertreten,
falls nicht genügend Spenden eingehen sollten.
Bitte spenden Sie an den Verein NetzwerkBplus,
IBAN: DE 34642510600013639688 Unterkonto: Projekt
Herzlichen Dank
Dr. (Bundelkhand University) Andrea Christidis, August 2020